Whistleblowing
Mit GVD 24/2023 wurde in Italien die EU-Richtlinie 2019/1937 umgesetzt, womit Unternehmen verpflichtet sind, einen Kanal für „Whistleblowing“-Meldungen einzurichten, um den Schutz von Personen zu gewährleisten, die Verstöße gegen das nationale bzw. Unionsrecht melden.
Wer kann melden?
Meldungen können von folgenden Personen eingereicht werden, die auf Situationen, Fakten oder Umstände gestoßen sind, die darauf schließen lassen, dass eine Unregelmäßigkeit oder rechtswidrige Handlung stattgefunden hat:
- Beschäftigte der Durst Group AG, einschließlich der Arbeitnehmer/Innen, die intermittierende oder vermittelte Arbeit oder Nebentätigkeiten und Gelegenheitsarbeiten ausführen sowie freiwillige oder unbezahlte Praktikanten
- Selbständige, Freiberufler und Berater, die in einer Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen sind
- Beschäftigte anderer Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen bzw. Arbeiten zugunsten des Unternehmens erbringen
- Aktionäre und Personen mit Verwaltungs-, Leitungs-, Kontroll- oder Vertretungsfunktionen
Welche Fehlverhalten können eingereicht werden?
- Europäische und nationale Straftaten;
- Rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets 231/2001 oder Verstöße gegen die entsprechenden Organisations- und Verwaltungsmodelle;
Wie kann eingereicht werden?
- Online über die verschlüsselte Plattform IntegrityLog. Wählen Sie dazu folgenden Link: https://durst.integrity.complylog.com/
- Es besteht auch die Möglichkeit, die Meldung im Rahmen eines direkten Gesprächs an den Beauftragten für die Bearbeitung der Meldungen, Hr. Dr. Peter Gliera, zu richten.
Terminanfragen an:
Durst Group AG
z. Hd. Dr. Peter Gliera – Präsident ODV
I – 39042 Brixen, Julius Durst Straße Nr. 4
Tel. +39 0472 810111
Welche Informationen muss die Meldung enthalten?
- Alle notwendigen Identifikationsdaten des Hinweisgebers inkl. Kontaktdaten (Emailadresse / Postadresse / Telefonnummer)
- In welchem Verhältnis der Hinweisgeber zum Unternehmen steht (Mitarbeiter/Lieferant ecc.)
- Welches Unternehmen betrifft es
- Was ist wann und wo passiert
- Ev. Dokumente/weitere Informationen, die den Vorfall belegen
Anonyme Meldungen oder Meldungen, aus denen sich die Identität des Hinweisgebers nicht ableiten lässt, werden nicht berücksichtigt.
Verarbeitung personenbezogener Daten. Vertraulichkeit
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2016/679, dem Gesetzesvertretenden Dekret Nr. 196 vom 30. Juni 2003 und den Artikeln 13 und 14 des Dekrets; Darüber hinaus kann die Nichteinhaltung von Vertraulichkeitsverpflichtungen zu einer disziplinarischen Haftung führen, unbeschadet etwaiger zusätzlicher gesetzlich vorgesehener Verantwortlichkeiten.
Die Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Whistleblowing-Meldung sind direkt in der Online Plattform IntegrityLog verfügbar und müssen vor Absenden der Meldung bestätigt werden.
Bearbeitung der Meldung
- Nach Eingang der Meldung erhalten Sie unmittelbar eine vom System generierte Empfangsbestätigung.
- Innerhalb der darauffolgenden drei Monate erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung des Verantwortlichen des internen Meldekanals.
- Sollte sich herausstellen, dass die „Whistleblowing“-Meldung nicht belegbar ist oder rein aus böser Absicht abgesendet wurde, so wird die Meldung an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet.