Gemäß dem Gesetzesdekret 24/2023 und dem Gesetzesdekret 231/2001 sind Unternehmen verpflichtet, einen Kanal für "Whistleblowing"-Meldungen einzurichten, um Fehlverhalten nachzugehen. Whistleblowing-Meldungen werden von Mitarbeitern oder externen Personen gemacht, die auf Situationen, Fakten oder Umstände gestoßen sind, die vernünftigerweise darauf schließen lassen, dass eine Unregelmäßigkeit oder rechtswidrige Handlung stattgefunden hat.



Welche Fehlverhalten können eingereicht werden?

  • Administrative, buchhalterische, zivil- oder strafrechtliche Vergehen;
  • Rechtswidriges Verhalten im Sinne des Gesetzesdekrets 231/2001 oder Verstöße gegen die darin vorgesehenen Organisations- und Verwaltungsmodelle;
  • Handlungen oder Unterlassungen, die die finanziellen Interessen der Durst Group berühren;
  • Eventuelle Andere Themen werden nicht berücksichtigt oder an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet


Wie kann eingereicht werden?

  • Die Meldung soll über postalischen Weg an die Firma Durst gesendet werden:

    Durst Group AG
    z.Hd. Dr. Gliera - Präsident ODV
    I – 39042 Brixen Julius Durst Straße 4

  • Um die Vertraulichkeit zu gewährleisten, muss die Meldung in einem zweiten Umschlag mit der Aufschrift „Meldung Whistleblowing“ verschlossen werden. Folgende Informationen sollte die Meldung enthalten:

    • Wie lautet Ihr Name/Nachname? Inkl. Kontaktdaten z.B. Emailadresse/ Postadresse/ Telefonnummer
    • In welchem Verhältnis stehen sie zum Unternehmen (Mitarbeiter/Lieferant/Kunde ecc.)?
    • Um was geht es bei Ihrer Meldung? (Achtung, es muss sich hier um ein offensichtliches Fehlverhalten/Unregelmäßigkeit handeln)
    • Was ist passiert? - Wo ist es passiert?
    • Wann hat das Fehlverhalten stattgefunden?
    • Was war Ihre Verhaltensweise/Vorgangsweise? (Hatten sie schon jemanden diesbezüglich informiert? Wurde der Vorfall schon an anderer Stelle gemeldet?)
    • Haben Sie irgendwelche Dokumente/weitere Informationen, die den Vorfall belegen? Bitte beilegen.


Auswertung der Meldung

  • Sie werden innerhalb von 7 Tagen, nach Eingang der Meldung, eine Empfangsbestätigung direkt von Dr. Gliera, Präsident ODV, erhalten.
  • Innerhalb 90 Tagen werden Sie eine Benachrichtigung erhalten, in der eine erste Erklärung zu Ihrer Meldung abgegeben wird.
  • Sollte sich herausstellen, dass die „Whistleblowing“ -Meldung nicht belegbar ist oder rein aus böser Absicht abgesendet wurde, so wird die Meldung an hausinterne zuständige Abteilungen weitergeleitet.